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Wer PR-Beiträge sendet, verstößt gegen das Rundfunkrecht

WDR-Richtlinien für Wirtschaftsjournalisten − Ergänzung zum Beitrag »Trennung von Programm und Werbung, Ausloben von Preisen, Sponsoring«
 

Wer PR-Beiträge sendet, verstößt gegen das Rundfunkrecht. Der renommierte Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr stellt das in seinem Beitrag »Trennung von Programm und Werbung, Ausloben von Preisen, Sponsoring« (Econ-Buch »Radio-Journalismus«) klar heraus: »Werbung ist vom übrigen Programm deutlich zu trennen und muss als solche klar erkennbar sein (§ 7 Abs. 3 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag/RStV). (…) Ebenso ist es unzulässig, wenn Rundfunkveranstalter von PR-Agenturen zugelieferte Sendungen bzw. Beiträge ausstrahlen, die im Auftrag von Firmen oder Verbänden oder gar von staatlichen Institutionen in Auftrag gegeben werden, selbst wenn sie dafür kein Entgelt erhalten.«

Die Radio-Praxis sieht immer noch anders aus. Nicht alle Radio-Sender halten sich daran. Vorbildlich ist (auch) diese Frage beim Westdeutschen Rundfunk in den »Richtlinien für unabhängige Wirtschaftsberichterstattung« geregelt (Punkt I, 4):
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsredaktionen überprüfen alle Themenvorschläge und Beiträge in besonderer Weise auf unzulässige Schleichwerbung oder unzulässige Einflussnahme Dritter. Programmbeiträge, die kostenlos von Unternehmen, Verbänden und sonstigen Dritten angeboten werden, dürfen nicht im redaktionellen Programm eingesetzt werden. Die ARD-Richtlinien für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring in der jeweils geltenden Fassung sind einzuhalten.“
 

pfeilWDR-Richtlinien hier Downloaden