Cover "Recht richtig formulieren"

„Recht richtig formulieren“: Neues Handbuch für die journalistische Praxis

Ein Hammer wird oft verwendet, um einen Urteilsspruch zu bebildern – ein klassischer Fehler, findet Frank Bräutigam, der Autor des neuen Lehrbuchs „Recht richtig formulieren“. Denn in deutschen Gerichtssälen gibt es keinen Hammer. Stattdessen kann man die Waage der Justitia oder einen Paragrafen zur Illustration verwenden.

Wann darf ich im Gerichtssaal filmen oder Fotos machen? Worauf muss ich bei einem Akkreditierungsverfahren achten? Das Buch ist, schreibt Frank Bräutigam, ausdrücklich kein juristisches Lehrbuch. Es liefert Vorschläge, wie man in Standardsituationen korrekt formuliert, und gibt praktische Hinweise zum journalistischen Arbeiten am Gericht vor Ort oder mit dem Thema Recht.

„Recht richtig formulieren“ hilft Journalistinnen und Journalisten dabei, häufig vorkommende Fehler und Ungenauigkeiten zu vermeiden. Besonders hervorzuheben: „Die 15 wichtigsten Regeln auf einen Blick“ – daraus stammt auch das oben zitierte Beispiel mit dem Hammer.

Das Handbuch ist in der Reihe „Journalistische Praxis“ erschienen, die Gabriele Hooffacker herausgibt. Sie findet: „Über dieses Buch hätte sich Walther von La Roche, der ja selbst Jurist war, sehr gefreut“ und empfiehlt ausdrücklich das letzte Kapitel „12 Tipps für Drehbuch-Autoren von Krimis“.

„Recht richtig formulieren“ gibt es bei Springer VS gedruckt und als E-Book. Über die eigene Hochschulbibliothek ist es meist kostenfrei erreichbar.

Medienrecht: Kostenfreie Gesetzessammlung als PDF

Gesetze rund um das Thema Medien zum kostenfreien Download hat das Hans-Bredow-Institut zusammengestellt. Die Gesetzessammlung Information, Kommunikation, Medien erschien soeben in der 14. vollständig überarbeiteten Auflage. Neu aufgenommen wurden etwa die Änderungen im Telekommunikationsgesetz sowie das Informationsfreiheitsgesetz.

Die Gesetzessammlung wird von Wolfgang Schulz herausgegeben und ist in der Reihe „Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts“ erschienen. Die Printversion kostet 18 Euro, der Download als PDF ist kostenfrei: Wolfgang Schulz (Hrsg.) (2013): Gesetzessammlung Information, Kommunikation, Medien (pdf-file) 14. Auflage, April 2013 (Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts Nr. 16)

Börsenblatt: Bußgeld-Bescheid für „Gefällt mir“-Button?

Webseitenbetreiber müssen wegen der Einbindung des „Like-Buttons“ von Facebook mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Das Thema ist schon länger in der Diskussion; aktuell hat das der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, erklärt. Börsenvereins-Rechtsanwalt Adil-Dominik Al-Jubouri erklärt den Vorgang im Interview mit dem Börsenblatt des Deutschen Buchhandels.