Journalisten informieren und kommentieren. Dazu stehen ihnen Darstellungsformen wie Bericht, Reportage oder Kommentar zur Verfügung. Das Kapitel gibt einen Überblick über alle journalistischen Darstellungsformen und stellt die nachrichtlichen Formen mit ihrem Streben nach Objektivität vor.
Selbst unter Kollegen sind manche Begriffe ungeklärt. „Über die Kundgebung machen wir sechzig Zeilen Reportage“, sagt der Redakteur zu seinem Mitarbeiter und erwartet einen Bericht. Auch die Frage, ob man erläuternde, leicht subjektiv gefärbte Beiträge bereits als Kommentar bezeichnen darf, wird nicht nur unter Praktikern, sondern auch in Lexikon-Definitionen verschieden beantwortet.
Wir werden uns in den nächsten Kapiteln mit den journalistischen Darstellungsformen Nachricht, Bericht, Reportage, Feature, Interview und Umfrage, Korrespondentenbericht und analysierender Beitrag befassen, sodann mit Kommentar, Glosse und Rezension. Dabei besteht unser Ehrgeiz nicht darin, neue Definitionen oder Begriffe zu den bereits vorhandenen hinzuzuerfinden, sondern – nachdem wir jeweils knapp beschrieben haben, welche Darstellungsform wir meinen – vor allem über das „Wie macht man’s?“ zu reden.
Es handelt sich dabei um die Grundformen journalistischen Mitteilens. Auf Spezialformen wie das Porträt, die Newsstory, das erläuternde Stichwort oder den Ratgeberbeitrag einzugehen (um nur ganz wenige Beispiele zu nennen), würde den Rahmen eines Einführungsbuchs sprengen. Wer die Grundformen kennt und so gut wie möglich beherrscht, braucht vor Spezialformen keine Sorge zu haben. Oft sind sie eine Kombination mehrerer Grundformen; das Porträt z. B. kann, je nach Anlass und Medium, Elemente des Interviews, des Berichts, der Reportage und des analysierenden Beitrags enthalten.
Der Nachricht räumen wir den meisten Platz ein, weil sich an ihr am deutlichsten jene Grundsätze und Handwerksregeln herausarbeiten und üben lassen, die für den Journalismus insgesamt gelten. Bei den anderen Darstellungsformen brauchen wir dann nur noch auf deren jeweilige Besonderheiten einzugehen.
Comment is free, but facts are sacred. Dieser berühmt gewordene Satz von C. P. Scott, einstmals Chefredakteur des Manchester Guardian, beschreibt die für den angelsächsischen Journalismus charakteristische Trennung von Information und Meinungsäußerung. Nach dem Krieg haben vor allem Tageszeitungen und Rundfunk der Bundesrepublik den Grundsatz übernommen und zu praktizieren sich bemüht, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Boulevardblätter etwa vermengen zuweilen Information und Meinungsäußerung so ungeniert, dass bereits die Schlagzeile Lob oder Tadel verteilt und noch mit einem Ausrufezeichen bekräftigt.
Ob es möglich und überhaupt sinnvoll sei, eine Trennungslinie einzuhalten, dieser Zweifel wurde nie ganz ausgeräumt. Mit der Frage, inwieweit der Objektivitätsanspruch in den informierenden Darstellungsformen überhaupt zu erfüllen ist, beschäftigen wir uns im Nachrichten-Kapitel im Beitrag „Objektivität“.
In diesem stark handwerklich ausgerichteten Buch folge ich der gängigen Einteilung der Darstellungsformen in zwei Gruppen:
Natürlich enthält der Beitrag z. B. eines Korrespondenten (im Gegensatz zum Agenturbericht) auch dessen Sicht der Dinge. Aber die Information überwiegt in einem solchen Maß, dass sich die Bedenken in Grenzen halten, wenn wir den Korrespondentenbericht den informierenden Darstellungsformen zuordnen. Umgekehrt enthält eine Theaterkritik oft fast ebensoviel Information wie Meinung und wird doch unbeanstandet den meinungsäußernden Darstellungsformen zugeordnet.
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