Publikationswege
Soundcloud, YouTube, Vimeo, Twitter etc. sind Dienste, für die man sich natürlich zuvor angemeldet und in die man sich eingearbeitet haben sollte. Ob Sie sich als Person oder als Medienmarke auf diesen Plattformen anmelden, um sie als Publikationswege zu nutzen, sollten Sie vorher festlegen. Im jedem Fall muss Ihr Auftraggeber damit einverstanden sein, dass die angeforderten Inhalte zunächst auf diesen Plattformen liegen. Sprechen Sie das Vorgehen unbedingt immer mit Ihrer Redaktion ab.